Betriebsanlagenprüfung §82b Gewerbeordnung

Gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlagen müssen gemäß §82b Gewerbeordnung (GewO) alle fünf Jahre begutachtet werden. Dabei wird überprüft, ob sie noch dem bewilligten Zustand und der aktuellen Rechtslage entsprechen.

 

Diese Prüfung setzt ein hohes Maß an Erfahrung und Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften und technischen Normen voraus. Deshalb sind unsere hochqualifizierten Techniker die richtige Wahl für Ihre Betriebsanlagenprüfung.

 

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